
Wichtige Aktualisierungen der Betriebsregeln für Erneuerbare Energiegemeinschaften (CER)

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Wichtige Aktualisierungen der operativen Regeln für erneuerbare Energiegemeinschaften (CER)
Neue operative Regeln sind ab dieses Jahr für erneuerbare Energiegemeinschaften, die sogenannten „CER“, vorgesehen. Diese Regeln erweitern die Zuschussmöglichkeiten der anfragenden Kunden und erleichtern die Verfahren für den Zugang zur staatlichen Unterstützung und zum Steuervorteil.Neue operative Regeln sind ab dieses Jahr für erneuerbare Energiegemeinschaften, die sogenannten „CER“, vorgesehen. Diese Regeln erweitern die Zuschussmöglichkeiten der anfragenden Kunden und erleichtern die Verfahren für den Zugang zur staatlichen Unterstützung und zum Steuervorteil.
Erweiterung der anerkannten Empfänger
Die Teilnehmerliste an den erneuerbaren Energiegemeinschaften, den sogenannten “CER”, wurde dieses Jahr erweitert. Nun sind die folgenden neben den schon zugelassenen Teilnehmern auch dabei: Gebietskörperschaften für den Wohnungsbau Öffentliche Hilfsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen Öffentliche Unternehmen für Personendienstleistungen Verwertungskonsortien
Erneuerbare Energiegemeinschaften bleiben eigenständig, Mitglieder können die folgenden sein:
Natürliche Personen KMU (kleine und mittlere Unternehmen), an denen auch Gebietskörperschaften beteiligt sind Vereine Gebietskörperschaften für den Wohnungsbau Öffentliche Einrichtungen für wohltätige Zwecke Öffentliche Unternehmen für personenbezogene Dienstleistungen Verwertungskonsortien Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen Religiöse Einrichtungen Einrichtungen des dritten Sektors Vereinigungen für den Umweltschutz Lokale Gebietskörperschaften, die vom italienischen statistischen Nationalamt (ISTAT) ausgewählt wurden und in der Liste der anerkannten öffentlichen Verwaltungen stehen.
MASE Decree No. 127/2025: New Provisions
Erweiterung der Bevölkerungsgrenze: Die im DARP vorgesehene Kapitalbeihilfe (40 % der zuschussfähigen Kosten) gilt nun für Projekte in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern und nicht mehr in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner, wie es früher vorgesehen war. Aktualisierte Umsetzungsfristen: Für die Gewährung des Zuschusses müssen die Arbeiten innerhalb 30. Juni 2026 beendet werden und Anlagen innerhalb von 24 Monaten nach der Fertigstellung (spätestens bis zum 31. Dezember 2027) in Betrieb genommen werden. Erhöhung des Vorschusses: Der maximale Unterstützungsvorschuss, der vom Energiedienstleister ausgezahlt werden kann, wird von 10% auf 30% des Beitrags gemäß dem Gesetzdekret vom 2. März 2024, Nr. 19.4. Rückwirkende Anwendung: Die Änderungen gelten auch für Projekte, die bereits vor dem Inkrafttreten des Dekrets unter Einhaltung der aktualisierten Betriebsregeln eingereicht wurden.
Aktualisierung der Betriebsregeln und CACER-Mitteilung
Die „CACER“- Bekanntgabe vom 17. Juli 2025 ersetzt die Bekanntgaben, die zuvor veröffentlicht wurden. Die neue Bekanntgabe garantiert die Kontinuität der bereits untersuchten Anträge, indem sie sie an den neuen regulatorischen Rahmen ausrichtet. Der maximal zulässige Vorschuss beträgt mit Bürgschaft 30 % des Beitrags. Ziele dieser Änderungen sind eine stärkere Entwicklung der erneuerbaren Energiegemeinschaften, einen erleichterten Zugang zur Unterstützung und eine schnellere Energiewende in Italien. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Datei über die Betriebsregeln.