
CER-DEKRET (Dekret für erneuerbare Energiegemeinschaften)

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ERNEUERBARE ENERGIEGEMEINSCHAFTEN
Was ist das? Energiegemeinschaften sind juristische Einheiten, die aus Privatpersonen, Privatunternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinigungen, Genossenschaften und lokalen Behörden bestehen. Sie schließen sich freiwillig zusammen, um ein virtuoses Produktionssystem, Eigenverbrauch und gemeinsame Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen. Mitglieder einer Energiegemeinschaft können die folgenden sein: • Passiven Verbraucher (Consumers) bzw. Inhaber eines sogenannten POD (Point-Of-Delivery), zwar eines Lieferpunkts; • Produzenten (Producers) bzw. Inhaber einer Produktionsanlage; • die sogenannten Prosumers, d.h. Verbraucher mit einer Produktionsanlage zum Eigenverbrauch. Erneuerbare Energien sind in Europa schon weit verbreitet und breiten sich immer mehr auch in Italien aus.

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WICHTIGE NEUHEITEN Innerhalb der ersten Wochen von 2024 wird der italienische Rechnungshof Ihre Meinung über das sogenannte “CER”- Dekret äußern. Das Dekret wurde letzten 6. Dezember vom italienischen Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit untergeschrieben. Die vorgesehene Unterstützung beträgt 5,7 Mrd. EUR.
Das Dekret sieht zwei wichtige Maßnahmen aus: • einen Anreiztarif für erneuerbare Energie, die von den Mitgliedern erneuerbarer Energiegemeinschaften erzeugt und geteilt wird; der anerkannte Anreiztarif ist 20 Jahre gültig; • einen Zuschuss ohne Gegenleistung bis zu 40% für diejenigen, die eine PV-Anlage installieren oder eine schon bestehende erweitern. Die Anlagen müssen sich in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern befinden.
VOM DEKTRET ZULÄSSIGE AUSGABEN:
• Realisierung von Anlagen mit erneuerbaren Energien, • Lieferung und Inbetriebnahme der Speichersysteme, • Ankauf und Installation von Maschinen, Hardware- und Software-Equipment, • Notwendige Bauarbeiten zur Realisierung des Projekts, • Anschluss an das nationale Stromnetz. Bis zu 10% des Gesamtbetrages ist für: • Voruntersuchungen und notwendige Kosten für die Projektvorbereitung, • Planung, geologische und geotechnische Untersuchungen, • Bauleitung und Sicherheit, • Technische und/oder technisch-administrative Prüfungen, Beratung und/oder technisch-administrative Unterstützung, die für die Umsetzung des Projekts unerlässlich sind.
OBERGRENZEN: 1.500 €/kW - für Anlagen bis 20 kW 1.200 €/kW - für Anlagen über 20 kW und bis zu 200 kW 1.100 €/kW - für Leistungen über 200 kW und bis zu 600 kW 1.050 €/kW - für Leistungen über 600 kW und bis zu 1.000 kW
Dank der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut für subventionierte Finanzierungen MUFFIN kann Esaving Kundenunterstützung bei der Beantragung von staatlichen Beiträgen und Anreizen anbieten. Muffin kümmert sich um das komplette Management der Praxis, von der Prüfung der erforderlichen Anforderungen bis zur Zusendung der notwendigen Unterlagen. Die verschiedenen Portale für den Zugang zu Fördermitteln werden am 8. April 2024 eröffnet. Der öffentliche Schalter für den Zuschuss ohne Gegenleistung wird ab dem 31. März 2025 geschlossen.