

CCI-VERLÄNGERUNG: Neue Fristen Beschluss 564/2025/R/EEL
CCI-VERLÄNGERUNG: Neue Fristen Beschluss 564/2025/R/EEL
Gesetzesaktualisierung für das italienische Staatsgebiet
Die regulatorische Landschaft für Anlagen der dezentralen Erzeugung (DG) hat eine entscheidende Entwicklung erfahren. Mit dem jüngsten Beschluss 564/2025/R/eel hat ARERA die Verlängerung der Fristen für die Anpassung der Anlagen mittels des zentralen Anlagenreglers (CCI) offiziell gemacht. Diese Überarbeitung verlängert nicht nur die operativen Zeitpläne, sondern führt auch entscheidende Vereinfachungen für die Verwaltung von „bestehenden Anlagen“ ein und definiert die Skala der nicht rückzahlbaren Zuschüsse neu. Nachfolgend die operative Zusammenfassung, um Sie bei der Planung der Eingriffe zu unterstützen.
1. Definition von „Bestehenden Anlagen“: Was sich ändert Der Beschluss 564/2025 hebt die Bindung an das Datum der Inbetriebnahme für die Qualifizierung als „bestehende Anlage“ auf. Nun zählt ausschließlich das Datum der Einreichung des Anschlussbegehrens:
· Anlagen ≥ 500 kW: Antrag eingereicht bis zum 05.08.2025.
· Anlagen 100 kW – 500 kW: Antrag eingereicht bis zum 31.10.2025.
· Vorteil: Etwaige Verzögerungen beim Anschluss beeinträchtigen nicht mehr die Zugehörigkeit zum Kreis der „Bestehenden“.
2. Neue Fristen für die Anpassung (PF2-Funktionalität) Die Frist, innerhalb derer die Mitteilung über die „erfolgte Anpassung“ zu senden ist, um keine Zahlungsaussetzungen zu riskieren, wurde wie folgt neu definiert:
· P ≥ 1 MW: bis zum 31.12.2026 (zuvor 28.02.2026).
· 500 kW ≤ P < 1 MW: bis zum 31.12.2027 (zuvor 28.02.2027).
· 100 kW ≤ P < 500 kW: bis zum 31.03.2028 (zuvor 31.03.2027).
3. Förderplan: Jetzt handeln, um die Erstattung zu maximieren Die Pauschalzuschüsse sind bestätigt, unterliegen jedoch einer deutlichen zeitlichen Reduzierung. Nach Ablauf des letzten Zeitfensters sinkt der Zuschuss auf Null. Für Anlagen 500 kW – < 1 MW (Basis 10.000 €):
· 10.000 € (100 %) für Meldungen bis zum 31.12.2026.
· 8.000 € (80 %) vom 01.01.2027 bis 28.02.2027.
· 4.000 € (40 %) vom 01.03.2027 bis 31.05.2027.
· 0 € ab dem 01.06.2027.
Für Anlagen 100 kW – < 500 kW (Basis 7.500 €):
· 7.500 € (100 %) für Meldungen bis zum 31.01.2027.
· 6.000 € (80 %) vom 01.02.2027 bis 31.03.2027.
· 3.000 € (40 %) vom 01.04.2027 bis 30.06.2027.
· 0 € ab dem 01.07.2027.
4. Technische Neuheiten: Variante 5 zur Norm CEI 0-16 Die neue Regelung führt Erleichterungen ein, um die Installationskosten zu senken:
· Anlagen vor 2013: Der Austausch der Wechselrichter ist nicht obligatorisch; die „Stufenantwort“ (schrittweise Abschaltung) ist zulässig.
· Bereich 100-500 kW: Möglichkeit zur Nutzung vorhandener Schutzwandler (TA/TV) für den CCI und größere Messtoleranzen (bis zu 5 %).
🚀 Esaving: Ihr Partner für die Anpassung 🚀 Als führende Distributoren haben wir uns mit den wichtigsten Lieferanten in Verbindung gesetzt und die zuverlässigste Hardware-Lösung für das Verfahren ausgewählt. Sichern Sie sich 100 % des Zuschusses: Fordern Sie jetzt Ihr CCI-Angebot an Warten Sie nicht auf die Reduzierung der Anreize. Unsere Techniker sind bereit, die normgerechte Lösung für Ihre Anlagen zu konfigurieren